Die Klassenpflegschaft - das Organ der Mitbestimmung der Eltern unserer Schülerinnen und Schüler
Unsere aktuellen Elternpflegschaftsvorsitzenden sind Frau Boutahiri (7C) und Frau Ertürk (9E).
Alle Eltern der Schüler*innen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schüler*innen.
Themen könnten hier sein:
- Schulfahrten und -ausflüge
- Leistungsüberprüfungen
- Fragen rund um den Unterricht, das Lernen und die Schule
- Kooperation der Eltern untereinander
- Schulveranstaltungen
- Elternmitarbeit für die Klasse
und vieles mehr.
Elternvertreter nehmen auch an Klassenkonferenz und Schulpflegschaftssitzungen teil. Die Schulpflegschaft wird aus den gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden gebildet. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten worden sein. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Auch an den Fachkonferenzen können als Mitglieder mit beratender Stimme je zwei Vertretungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne oder Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse.
Durch die Arbeit in der Klassenpflegschaft kann man sich also aktiv in der Schule einbringen!