Beratung an der Herbert Grillo-Gesamtschule

 

An der Herbert Grillo-Gesamtschule gibt es verschiedene Beratungsangebote. Alle beratenden Personen an der Herbert Grillo-Gesamtschule beachten das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Individualität, Meinungsfreiheit und auf ihre Entwicklung einer freien und auf demokratischen Prinzipien basierenden Lebensführung. Alle Angebote der Beratung an unserer Schule teilen die gleichen Grundsätze der Beratung:

  • Freiwilligkeit: Die Beratung ist ein Angebot. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg und kann sogar schaden. Die Beratung kann sowohl von der /vom Ratsuchenden als auch vom/von der Berater*in für beendet erklärt werden.
     
  • Vertraulichkeit: Die/Der Ratsuchende muss sich auf die Verschwiegenheit des/der Berater*in verlassen können. Auch die Information, ob ein Beratungskontakt besteht, unterliegt der Schweigepflicht. Die Geheimhaltungspflicht sowie die Grenzen sind gesetzlich geregelt.
     
  • Unabhängigkeit: Die Beratung ist unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Für die Umsetzung ist allein die/der Ratsuchende verantwortlich.
     
  • Verantwortlichkeit: Jeder berät in seinem Aufgabenbereich und ist dafür verantwortlich. 

 

Ein Beratungsteam setzt sich aus den Beratungslehrerinnen (je Abteilung eine), den Sozialpädagog*innen, einer/m Vertreter des Teams Gemeinsames Lernen (Sonder- oder Sozialpädagog*in) und den jeweiligen Abteilungsleitungen zusammen. In den wöchentlichen Sitzungen werden Beratungsfälle besprochen und unter dem Team aufgeteilt. Sobald die Beratung stattfindet, tritt die Schweigepflicht in Kraft. Entsprechend werden in den Teamsitzungen lediglich „neue Fälle“ besprochen bzw. von einer Beratung berichtet, sofern die/der Ratsuchende ihre/seine Erlaubnis dazu vorher erteilt.

 

Die Beratungsteams sind von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Kolleg*innen frei ansprechbar, wenn sie Hilfe möchten u. a. bei den Themen

  • Problemen im Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten
  • Streit untereinander
  • Absentismus (häufiges Fehlen im Unterricht)
  • Erziehungshilfe
  • Hinweise auf Missbrauch und/oder Kindeswohlgefährdung
  • Vor- und Nachbereitung von Disziplinarkonferenzen
  • kollegialer Fallberatung
  • Kontaktaufnahme mit Jugendamt, schulpsychologischer Dienst u. a.
  • Begleitung der Klassenleitungen bei Hausbesuchen
  • Beratung bei Verdacht auf sonderpädagogischem Förderbedarf (AOSF- Beratung)
  • oder individuelle Beratung von Schüler*innen mit Förderbedarf.